Im Kampf gegen den Klimawandel hat die Kohlekommission der deutschen Regierung erste Vorschläge für eine Stromversorgung ohne Braun- und Steinkohle vorgelegt. Die Abschaltung der Meiler soll demnach im Konsens mit der Industrie und mit einer Entschädigungsregelung auf den Weg gebracht werden, heißt es in einem ersten Entwurf aus dem Gremium, der der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorlag.

Die Kosten sollen aus dem Bundeshaushalt bezahlt und nicht auf den Strompreis umgelegt werden. Im Gegenteil fordert der Entwurf, dass die Stromsteuer gesenkt und im Gegenzug auch der Verkehrs- oder Wohnungssektor eine Abgabe auf den Kohlendioxid(CO2)-Ausstoß leisten soll. Dies fordert auch das Umweltministerium, trifft dabei aber auf Widerstand im Finanzressort.

Entschädigungen

Der Entwurf enthält noch keine Zahlen, wie viele Kraftwerke in einem ersten Schritt bis 2022 abgeschaltet werden sollen. Entsprechende vorformulierte Passagen werden in dem Papier leer gelassen.

Festgelegt hat sich die Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Wirtschaft, Arbeitnehmervertretern und Umweltschützern aber auf eine Reihe von Rahmenbedingungen: "Um ein rechtssicheres Vorgehen und wirksame klimapolitische Auswirkungen zu gewährleisten, empfiehlt die Kommission bis 2022 im Ergebnis Stilllegungen, die im Einvernehmen mit den jeweiligen Kraftwerksbetreibern erfolgen", heißt es. "Die Kommission empfiehlt zur Umsetzung eine einvernehmliche Vereinbarung möglichst auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern(...)." Die Vereinbarung solle auch Regelungen "über mögliche Entschädigungsleistungen für die Betreiber als auch Regelungen über die sozialverträgliche Gestaltung des Ausstiegs enthalten".

Ein Sprecher des Kraftwerksbetreiber Uniper erklärte: "Eine einvernehmliche Lösung wäre grundsätzlich zu begrüßen. Wir sind weiterhin bereit, gemeinsam mit der Politik kurzfristig den Weg in eine klimafreundlichere Stromerzeugung zu gehen." RWE wollte sich zunächst nicht äußern.

Keine Kündigungen

Laut Entwurf soll zudem sichergestellt werden, dass "betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden, Beschäftigen keine unbilligen sozialen und wirtschaftlichen Nachteile entstehen sowie den Beschäftigen berufliche Perspektiven eröffnet werden". Was die Erweiterung von Braunkohle-Tagebauen betrifft, ist sich die Arbeitsgruppe uneinig: Eine Passage, die die weitere Umsiedlung von Ortschaften und Rodungen von Wald ausschließen soll, ist in Klammern gesetzt.

In dem Entwurf wird aber Wert daraufgelegt, dass die Abschaltung der Kohlemeiler von einer Reihe weiterer Beschlüsse begleitet werden muss: So sollen die den Kraftwerken zugeordneten Rechte zum Kohlendioxid-Ausstoß bei einer Abschaltung ebenfalls gelöscht werden, so dass diese im europäischen Emissionshandel nicht anderen zugutekommen können. Gegen einen Anstieg der Strompreise infolge der Stilllegungen müsse die stromintensive Industrie dauerhaft geschützt werden.

Zudem sei die "Einführung einer CO2-Bepreisung" auch in anderen Sektoren als Kraftwerken und Industrie nötig. Gemeint ist damit in erster Linie der Verkehr, der seinen CO2-Ausstoß seit 1990 praktisch nicht gesenkt hat. Eine CO2-Abgabe könnte neben Benzin und Diesel auch auf Heizöl erhoben werden, da der Wohnungsbereich ebenfalls bisher keinen CO2-Preis kennt. Ähnliches gilt für die Landwirtschaft. "Die Maßnahmen schaffen Planbarkeit für die Marktakteure und die Regionen, erfolgen verträglich für die Beschäftigten und bieten den Kraftwerksbetreibern eine faire Lösung", heißt es zusammenfassend. Die Auswirkungen der ersten Abschaltungen bis 2022 sollten 2023 und 2026 aber noch einmal auf ihre Wirkung für Klima, Versorgungssicherheit und Strompreise überprüft werden.

Die Kommission soll ihren Abschlussbericht inklusive eines Enddatums für den letzten Kohlemeiler bis Ende 2018 vorlegen.