Die Regierung plant die Arbeitslosenbeiträge auch für Selbstständige zu senken. Unselbstständig Beschäftigte zahlen seit 1. Juli bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.948 Euro keine bzw. geringere Beiträge als bisher. Bei dieser Reform wurden die Selbstständige ursprünglich nicht berücksichtigt. Die NEOS werten die nun geplante Änderung als Korrektur des türkis-blauen "Pfusches".

ÖVP und FPÖ hatten bei ihrer ersten Regierungssitzung die Senkung der Arbeitslosenversicherung (ALV) verkündet. Konkret gelten für Arbeitnehmer seit Juli folgende Beitragssätze: Null Prozent bei einem Monatseinkommen bis 1.648 Euro, ein Prozent bei einem Monatseinkommen zwischen 1.648 und 1.798 Euro, zwei Prozent bei einem Monatseinkommen zwischen 1.798 und 1.948 Euro. Erst darüber wird der normale Beitragssatz von drei Prozent fällig.

Initiativantrag wird eingebracht

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker zeigt sich erfreut darüber, dass nun auch Selbstständige, die in die freiwillige Arbeitslosenversicherung hineinoptieren, bei entsprechend niedriger Beitragsgrundlage Anspruch auf reduzierte Beiträge bekommen und sieht seine Partei als Initiator dieser Reparatur. ÖVP und FPÖ bringen im Sozialausschuss am Mittwoch nächste Woche (14. November) einen entsprechenden Initiativantrag ein, wie aus dem Entwurf auf der Parlamentswebseite hervorgeht.

"Auf NEOS-Initiative wird jetzt die Ungleichbehandlung von Selbstständigen und Arbeitnehmern abgestellt. Auch Selbstständige sollen in Zukunft von den gestaffelten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Niedrigverdiener profitieren, auf die die Bundesregierung vergessen hat. Wir NEOS haben hier von Anfang an Druck gemacht und jetzt wird dieser Pfusch der Regierung repariert."