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Gegen Zweckentfremdung

München droht Airbnb mit 300.000 Euro Strafe

Viele Städte beklagen die Vermietung von Wohnungen an Touristen. Nun droht die Stadt München Online-Zimmerververmietern 300.000 Euro Zwangsgeld an. Und setzt ein Sonderermittler ein, die Ermittlungen "vor Ort" durchführen.
Blick in eine Wohnung, die über Airbnb angeboten wurde
© Airbnb/KK
Blick in eine Wohnung, die über Airbnb angeboten wurde
© Airbnb/KK
4. August 2018,
12:44 Uhr

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