Die Regierung will das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren ab 2020 aufheben. Das sieht ein Mittwoch in Begutachtung geschickter Entwurf des Justizministeriums vor. Bis dahin soll es außerordentliche Strafmilderung für solche Fälle geben. Außerdem erhält die Polizei mehr Rechte: Die zwangsweise Identitätsfeststellung soll auch dann möglich sein, wenn ein Verdächtiger nicht auf frischer Tat ertappt wird.

Das Kumulationsprinzip besagt, dass bei Verwaltungsdelikten jedes Vergehen einzeln bestraft wird. Damit werden z.B. Arbeitszeitverletzungen in Großkonzernen, die mehrere tausend Mitarbeiter betreffen, härter bestraft als in kleinen Firmen mit einigen wenigen Mitarbeitern. Ab 2020 soll es dagegen nur noch eine einzelne Strafe geben. Im Gesetzesentwurf des Justizministeriums heißt es dazu: "Hat jemand durch eine Tat (...) ein und dieselbe Verwaltungsvorschrift mehrmals verletzt (...) ist eine einzige Strafe zu verhängen. Die Strafhöhe bleibt durch die verletzte Verwaltungsvorschrift begrenzt."

Diese Bestimmung tritt 2020 in Kraft. Sollten Ministerien der Meinung sein, dass sie das Kumulationsprinzip in einzelnen Bereichen beibehalten wollen, müssen sie die entsprechenden Strafbestimmungen neu beschließen lassen. Bis dahin gilt eine "außerordentliche Strafmilderung": Demnach sind Mehrfachstrafen "auf ein angemessenes Ausmaß zu mildern", wenn die Summe der Einzelstrafen in Hinblick auf das Verschulden unverhältnismäßig wäre. Von der Milderung ausgenommen bleiben sollen laut den Erläuterungen Strafen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung.

Beratung statt Strafe

Außerdem werden Behörden verpflichtet, Straftäter bei geringem Verschulden nicht zu bestrafen, sondern "mit dem Ziel einer möglichst wirksamen Beendigung des strafbaren Verhaltens oder der strafbaren Tätigkeiten zu beraten" ("Beratung statt Strafe").

Gelockert wird auch die Vorgehensweise bei hohen Geldstrafen. Laut Verwaltungsstrafgesetz reicht derzeit nämlich schon die bloße Fahrlässigkeit aus, um eine Tat zu bestrafen. Und Fahrlässigkeit wird automatisch angenommen, wenn kein Schaden eintritt und der Täter seine Unschuld nicht glaubhaft machen kann. Diese Bestimmung - also die automatische Annahme der Fahrlässigkeit - soll künftig nur noch für Strafhöhen bis 50.000 Euro gelten. Das Justizministerium begründet das damit, dass diese automatische Annahme der Schuld bei hohen Strafen besonders problematisch sei.

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die Polizei zusätzliche Rechte erhalten soll. Derzeit dürfen Polizisten wegen eines Verwaltungsdelikts nur dann eine Identitätsfeststellung vornehmen, wenn ein Verdächtiger auf frischer Tat ertappt wird. Künftig soll das auch möglich sein, wenn der Verdächtige unmittelbar danach "glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt" wird. Als Beispiel nennen die Erläuterungen einen Schwarzfahrer. Dieser wird zwar von den Kontrolleuren, nicht aber von der später hinzugezogenen Polizei, auf frischer Tat angetroffen und müsste sich daher nach geltender Rechtslage nicht ausweisen. Zudem dürfen Polizisten die Identitätsfeststellung mit "angemessenem Zwang" durchsetzen.

Gemischte Reaktionen

Die Industriellenvereinigung lobt die vom Justizministerium vorgelegten Änderungen im Verwaltungsstrafrecht. "Sinnvoll ist vor allem, dass die vehemente wie berechtigte Kritik am Kumulationsprinzip und der Verschuldensvermutung berücksichtigt wurde", so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Die parallele Verhängung von Strafen könne zu existenzbedrohenden Strafen führen.

Scharfe Kritik am Regierungsplan zur Senkung der Verwaltungsstrafen für Unternehmen kommt von der Arbeiterkammer. Zwar begrüßt AK-Direktor Christoph Klein die außerordentliche Strafmilderung in Härtefällen. Die ab 2020 geplante Abschaffung des Kumulationsprinzips lehnt er aber ab und befürchtet, dass damit Lohndumping begünstigt wird. Die Wirtschaftskammer begrüßt die Pläne dagegen.

Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl (ÖVP) erwartet, dass die Abschaffung des "Kumulationsprinzips" in Verwaltungsstrafverfahren zu einer "spürbaren Erleichterung für Unternehmen" führen wird. "Die Regierung löst damit ein wichtiges Wahlversprechen gegenüber der Wirtschaft ein", so Leitl. Außerdem begrüßt er, dass bei hohen Strafdrohungen künftig verstärkt die Unschuldsvermutung gelten soll und dass Behörden künftig anstatt Strafen zu verhängen, über die Einhaltung des Gesetzes "beraten" sollen.

Die Arbeiterkammer befürchtet dagegen, dass künftig gegen große Unternehmen nur noch eine "Verwaltungsstrafe light" verhängt wird. AK-Direktor Klein unterstützt zwar die ab sofort geplante außerordentliche Strafmilderung in Härtefällen, die auf einer Sozialpartnereinigung beruht, nicht aber das weitgehende Ende des Kumulationsprinzips ab 2020. Auch dass ab 50.000 Euro Strafhöhe künftig die Unschuldsvermutung gilt, schütze Großbetriebe und nicht die Härtefälle in kleinen Unternehmen.