Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) trifft heute in Straßburg in Sachen CETA EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie den Präsidenten des  EU-Parlaments, Martin Schulz. Inhaltlich wolle der Bundeskanzler drei Punkte ansprechen, so eine Sprecherin. Ein Vorschlag für eine Zusatzerklärung zum CETA-Freihandelsabkommen der EU mit Kanada wird seitens der EU-Kommission zum Ende dieser Woche erwartet. Kern will sich dem Vernehmen nach nicht in Straßburg, sondern erst nach seiner Rückkehr in Wien vor der Presse äußern.

Kern will demnach von Juncker rechtliche Klarstellungen erhalten, was die europäischen Umwelt- und Sozialstandards betrifft. Außerdem wolle Kern Klarstellungen zu Privatisierungen und den Schutz der Daseinsvorsorge in Hinblick auf eine Negativliste im CETA-Abkommen, hieß es weiter aus dem Bundeskanzleramt. Drittens müsse geklärt sein, dass die internationalen Schiedsgerichte von der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens ausgenommen seien.

CETA soll nach der Unterschrift beim EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober und Ratifizierung des Abkommens durch das Europaparlament voraussichtlich im Dezember vorläufig angewandt werden. Dies betrifft etwa den geplanten Wegfall fast aller Zölle. Eine vollständige Anwendung bedarf der Ratifizierung von CETA durch die nationalen Parlamente aller 28 EU-Staaten.

Auch das deutsche Bundeskabinett befasst sich in seiner heutigen Sitzung (ab 09.30 Uhr) mit dem umstrittenen Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). Konkret geht es um eine Ermächtigung für die Unterzeichnung des Abkommens. Nur wenn alle EU-Mitgliedstaaten ihre Unterschrift leisten, gilt der Vertrag als angenommen.