US-Präsident Donald Trump hat seine Absicht zur Einführung eines weltweiten Zolls auf Importe in die USA von 15 Prozent bekräftigt. Diesen könne er bis zu fünf Monate lang erheben, sagte er beim zweiten bilateralen Treffen mit dem deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Oval Office seit seinem Amtsantritt. Zudem untersuche seine Regierung weiter die Möglichkeit unterschiedliche Zölle für unterschiedliche Länder zu erheben, sagte Trump.
Seit vergangener Woche erhebt die US-Regierung auf viele Importe einen globalen Zoll in Höhe von zehn Prozent. Bereits zuvor hatte Trump 15 Prozent in Aussicht gestellt, eine entsprechende Anordnung lässt aber weiter auf sich warten. Grundlage für die bisherigen zehn Prozent ist ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974, das maximal 15 Prozent Zölle für eine Maximaldauer von 150 Tagen vorsieht. Danach bräuchte Trump die Einwilligung des Kongresses.
Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof
Die Trump-Regierung hatte jüngst vor dem Obersten Gerichtshof der USA eine herbe Niederlage erlitten. Der Supreme Court entschied, dass viele seiner Zölle in der bisherigen Form illegal sind. Darunter fiel auch ein anderer 15-Prozent-Zoll. Trump hatte die Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz am Parlament vorbei verhängt – und damit laut dem Gericht seine Befugnisse überschritten.
Kein Aufschub bei Zoll-Rückzahlungen
Trump ist Anfang der Woche auch vor einem Berufungsgericht damit gescheitert, die Rückzahlung milliardenschwerer Zolleinnahmen vorläufig aufzuschieben. Das Bundesberufungsgericht (United States Court of Appeals for the Federal Circuit) wies am Montag einen Antrag zurück, den Beginn des Verfahrens zur Rückerstattung um mehrere Monate zu verzögern.
Hintergrund ist das Urteil des Obersten US-Gerichts. In der Folge könnten Importeure Anspruch auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe haben. Die Regierung argumentierte in einem am Freitag eingereichten Antrag, es bestünden noch offene Rechtsfragen, die zunächst geklärt werden müssten.
Mit der Entscheidung vom Montag bleibt es jedoch dabei, dass das Verfahren vor dem Handelsgericht, dem U.S. Court of International Trade, fortgesetzt wird. Dies soll nun festlegen, wie und in welchem Zeitrahmen die Rückzahlungen abgewickelt werden.