Es ist ein Extremfall, aber er zeigt, wie wichtig kompetente Beratung ist. Ein Kärntner hatte im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung die täglichen Fahrten ins Krankenhaus zu seinem lebensgefährlich verletzten Sohn als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, aber das Finanzamt lehnte seinen Antrag ab. Erst durch die Unterstützung des Steuerteams der Arbeiterkammer Kärnten kam Bewegung in den Fall: Der Mann erhielt eine Steuergutschrift von 3800 Euro.

„Gerade bei außergewöhnlichen Belastungen sind die gesetzlichen Anforderungen komplex. Viele Anträge scheitern nicht am Anspruch selbst, sondern an fehlenden oder unvollständigen Nachweisen. Unsere Experten wissen genau, worauf es ankommt“, sagt AK-Präsident Günther Goach.

13,4 Millionen Euro hat die Arbeiterkammer Kärnten 2025 durch ihren für die privaten Steuerzahler kostenlosen Service zurückgeholt, obwohl immer noch „mehrere Millionen Euro jährlich liegenbleiben, weil Menschen keinen Steuerausgleich beantragen, aber Anspruch hätten“. In Kärnten sind es schätzungsweise 25 Millionen Euro im Jahr, die nicht „abgeholt“ werden. Goach glaubt, dass viele Angst vor einer Forderung des Finanzamtes haben und beruhigt: „Wenn die etwas von einem wollen, kommen sie sowieso.“ Der Erfahrung nach lohnt sich also eine Arbeitnehmerveranlagung fast immer.

Telefonische Beratungen

Fast 34.000 telefonische Beratungen lagen der AK-Rückholung im Vorjahr zugrunde. „Viele Menschen wissen nicht, welche Rechte sie haben, welche Fristen gelten oder dass sie gegen Bescheide auch Beschwerde einlegen können“, ergänzt AK-Direktorin Susanne Kißlinger.

Kärntens 
AK-Präsident Günther 
Goach: „Viele Anträge scheitern an unvollständigen Nachweisen“
Kärntens AK-Präsident Günther Goach: „Viele Anträge scheitern an unvollständigen Nachweisen“ © AK/Hude

Am Montag (2. März) startet die heurige „Holen Sie Ihr Geld zurück“-Aktion für den Steuerausgleich für 2025 bzw. bis maximal fünf Jahre davor. Der Termin ist so gewählt, weil erst Anfang März alle relevanten Daten im Steuerakt und die Jahreslohnzettel fertig sind. Andererseits ist er Tradition: Er stammt aus der Zeit der rosaroten Lohnsteuerkarte, die man bis Ende März abzugeben hatte. Aber vorbei die Zeit, in der man persönlich ins Finanzamt gehen musste bzw. konnte.

AK-Steuerrechtsexperte Jürgen Kopeinig
AK-Steuerrechtsexperte Jürgen Kopeinig © Weichselbraun

Heuer zwei getrennte Termine

Allerdings erwarten die AK-Experten diesmal zusätzliche Komplikationen wegen der neuen, verpflichtenden Zwei-Faktor-Authentifizierung bei FinanzOnline. Jürgen Kopeinig, AK-Abteilungsleiter für Wirtschafts- und Steuerrecht, bietet mit seinem Team daher zwei getrennte Steuerrückhol-Termine an: im März und im Mai. Der Plan: „Wer bis März die nötigen Voraussetzungen noch nicht erfüllt bzw. noch keine ID Austria hat, kann bis zum zweiten Termin aufrüsten und unser kostenloses Service dann im Mai in Anspruch nehmen.“ Die AK selbst ist keine Registrierungsbehörde für die ID Austria. Die Regierungsbehörden finden Sie hier: https://www.id-austria.gv.at/de/registrieren/behoerden

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Der Zugang zu FinanzOnline ist wichtig, denn Kopeinig und sein Team erledigen auf Wunsch direkt im Gespräch über FinanzOnline den Steuerausgleich. „Pendler sollten außerdem die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, braucht zudem Unterlagen zu den bezahlten Unterhaltsleistungen“, sagt Kopeinig. Weil die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt online gleich einsehbar ist, stellt er sich auch heuer wieder auf freudige Gesichter ein.

Familie ist einer der größten Steuerminimierer. Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag hat sich für 2025 auf mindestens 601 Euro erhöht. Der Mehrkindzuschlag ist auf 24,40 Euro pro Kind gestiegen. Auch der Familienbonus Plus, der für jedes Kind beantragt werden kann, für das Familienbeihilfe zusteht, ist ein großer Posten. „Wer ihn sich im Voraus vom Arbeitgeber auszahlen lässt, muss ihn dennoch in der Arbeitnehmerveranlagung ankreuzen.“ Auch der Pensionistenabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag wurden erhöht.

Sich auf die antragslose - also automatische - Arbeitnehmerveranlagung zu verlassen, davon rät Kopeinig ab. Sie erfolgt ab 1. Juni für all jene, die keinen eigenen Steuerausgleich gemacht haben. „Dabei kommt es aber meist zu deutlich geringeren Gutschriften als bei selbst durchgeführten Veranlagungen.“