Auch über die Weihnachtsfeiertage hinaus bleibt der Signa-Gründer René Benko weiter in Untersuchungshaft. „Das Gericht vermeint, der lange zu untersuchende Zeitraum aus der Vergangenheit begründe bereits die (konkrete) Tatbegehungsgefahr für die Zukunft“, so Benkos Anwalt Norbert Wess zur APA. Er kündigte ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung an.
„Wir sehen das anders, weil es das bisherige (erkennbare) Haftübel bei einem bis dato gerichtlich unbescholtenen österreichischen Staatsbürger, der auch umfassend sozial integriert ist - und damit die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt“, kommentierte Wess die Entscheidung des Straflandesgerichts Wien. Benko sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft.
Haftstrafen noch nicht rechtskräftig
Im Oktober wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren im Dezember fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft aus. Nach Einsprüchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Verteidigung ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.
Aufgrund des Antrags auf Enthaftung fand am heutigen Dienstag eine Haftverhandlung statt. Die zuletzt verlängerte Untersuchungshaft wurde für weitere zwei Monate fortgesetzt, also bis zum 23. Februar 2026. Das Gericht geht in seiner Entscheidung weiterhin vom Vorliegen der Tatbegehungsgefahr und vom dringenden Tatverdacht aus.
Gegen die Entscheidung kann binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien erhoben werden.