Eine „schöne Bescherung“: So kommentiert Martin Thaler, Aufsichtsratsvorsitzender der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV), 80-Prozent-Eigentümer des Flughafens Klagenfurt (20 Prozent gehören der Stadt Klagenfurt), das Urteil des Handelsgerichts Wien in einer Feststellungsklage, die der frühere Mehrheitseigentümer Lilihill gegen die Alteigentümer beim Handelsgericht angestrengt hat. Und das fällt für das Land Kärnten verheerend aus.
Gericht gibt Orasch Recht
Knalleffekt: Lilihill ist wieder Miteigentümerin des Flughafens Klagenfurt
Das Ziehen der Call-Option 2023 durch KBV und Stadt Klagenfurt erfolgte laut Handelsgericht Wien zu Unrecht. Lilihill hatte eine Feststellungsklage gegen die Rückübernahme des Flughafens durch die öffentliche Hand eingebracht.
© Helmuth Weichselbraun