Die EU-Kommission hat am Dienstag Ausnahmen bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgeschlagen. So sollen etwa für kleinere Produzenten, die auf lokalen Märkten verkaufen, weniger strenge bürokratische Anforderungen gelten. Weiters sollen Daten, die bereits national oder anderweitig erfasst wurden, nicht noch einmal nach Brüssel gemeldet werden müssen. Die Brüsseler Behörde hatte erst Ende September vorgeschlagen, die Verordnung erneut um ein Jahr zu verschieben.
Erleichterungen für Kleinbetriebe
EU-Kommission lenkt beim Entwaldungsgesetz ein
Nach den neuen Vorschlägen soll in Zukunft nur der Erste in der Lieferkette Angaben zur Herkunft des Produkts machen müssen. Auf kleinere Produzenten soll weniger Bürokratie zukommen.
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