Nur die wenigsten wissen, dass der Erwerb von Eigentum an Immobilien durch Kauf, Tausch oder Schenkung unter lebenden Personen in Österreich grundsätzlich einer Genehmigungspflicht unterliegt - durch die Grundverkehrsbehörde. Und zwar deshalb, weil die Notarinnen und Notare die Genehmigung für sie einholen.