Florenz bringt seine neue Verordnung für touristische Kurzzeitvermietungen auf den Weg: Sie wurde vom Stadtrat mehrheitlich angenommen. Die Mindestgröße für eine Ferienwohnung wurde mit 28 Quadratmetern pro Wohnung festgelegt. Wer seine Wohnung an Touristen vermieten will, muss von der Gemeinde eine fünfjährige Genehmigung erhalten.