Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Paket an Vorschlägen zur Förderung der europäischen Industrie und Wirtschaft vorgestellt. Der erste Teil, der „Clean Industrial Deal“, soll Europas Industrie zugleich wettbewerbsfähiger und emissionsärmer machen. Klimafreundliche Technologien „Made in Europe“ sollen verstärkt gefördert werden. Der zweite Teil, der „Affordable Energy Plan“, soll niedrigere Energiepreise für Unternehmen und Konsumierende bringen.
Energieintensive Industrien würden mit hohen Energiekosten, unfairem globalem Wettbewerb und komplexen Vorschriften konfrontiert, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, so die Kommission. „Europa muss eine Führungsrolle bei sauberen Industrien übernehmen“, so EU-Vize-Kommissionspräsidentin Teresa Ribera bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. „Europas Industrieunternehmen müssen in saubere Technologien investieren können und gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben.“ Steuern auf Strom müssten reduziert und Netze effizienter genutzt werden, so die Spanierin. Die Welt und die Märkte hätten sich geändert.
100 Milliarden Euro für Clean Tech
Die Kommission will für grüne Technologien über 100 Mrd. Euro an Förderungen mobilisieren, sowie zusätzliche Garantien in Höhe von 1 Mrd. Euro im Rahmen des aktuellen mehrjährigen EU-Budgets. Die Förderungen sollen zudem schneller und unkomplizierter fließen können. Dazu soll der Rahmen für Beihilfen der EU-Länder vereinfacht werden. Eine „Bank für industrielle Dekarbonisierung“ soll Finanzmittel aus dem EU-Innovationsfonds sowie Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem mobilisieren.
Die Kommission will die europäische Clean Tech-Branche mit einem „Made in Europe“-Label unterstützen. Zudem will sie vorschlagen, europäische Unternehmen gegenüber Konkurrenz aus China oder den USA bei der öffentlichen Beschaffung in strategischen Sektoren zu bevorzugen. Auch Rohmaterialien sollen verstärkt aus Europa kommen: „Wir wollen die Rechnung für die Rohmaterialien und unsere Abhängigkeit senken“, so Riberas Amtskollege Stephane Sejourne. Europa müsse beim Kauf und der Produktion von Rohmaterialien wie etwa seltener Erden „strategischer vorgehen“, diese gebe es auch in Europa. Bei einer gemeinsamen Beschaffung mehrerer EU-Länder soll ein neues „EU-Zentrum für kritische Rohstoffe“ helfen.
EU will umstrittenes Lieferkettengesetz um ein Jahr verschieben
Die EU-Kommission will Europa wettbewerbsfähiger machen. Dazu will sie zahllose Gesetze und Vorschriften aufweichen und abbauen. Am Mittwoch startete sie mit ihren ersten „Omnibus“-Vorschlägen, die eine Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr und die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsehen. Diese EU-Regelungen sollen Produktionsabläufe umwelt- und arbeitnehmerfreundlicher gestalten und waren teils umstritten.
Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Ab dem 26. Juli 2027 gelten die Regeln eigentlich für europäische Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweitem Jahresumsatz; diese Grenzwerte sinken bis 2029. Alle kleineren Unternehmen sind von den Rechenschaftspflichten ausgenommen.
Die Kommission schlägt vor, den Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die Erfüllung der neuen Anforderungen vorzubereiten. Die Frist für die Anwendung der Sorgfaltspflichten für die größten Unternehmen soll um ein Jahr (bis 26. Juli 2028) nach hinten verschoben werden, während die Annahme der Leitlinien um ein Jahr vorgezogen wird (auf Juli 2026). Zudem soll es einfachere Anforderungen bei der Nachhaltigkeit geben, „damit die betroffenen Unternehmen unnötige Komplexität und Kosten vermeiden“, so die Brüsseler Behörde. Die zivilrechtlichen Haftungsbedingungen der EU sollen bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte der Opfer abgeschafft werden.
Nachhaltigkeitsberichterstattung auf größte Unternehmen konzentrieren
Die Kommission schlägt weiters vor, etwa 80 Prozent der Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auszunehmen und die Berichtspflichten auf die größten Unternehmen zu konzentrieren, bei denen die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorkommen könnten. Unternehmen, die derzeit ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig sind, sollen erst zwei Jahre später (bis 2028) berichtspflichtig sein. Auch die Meldepflichten im Rahmen der EU-Taxonomie sollen nur mehr für die größten Betriebe gelten. Die Taxonomie-Verordnung gibt einen EU-Rahmen für die Klassifizierung „grüner“ Tätigkeiten oder Investitionen vor.
Auch beim CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM), das gegen Verlagerungen von CO2-Emissionen in Drittstaaten ankämpft, sind Vereinfachungen und Ausnahmen geplant: Kleine Importeure sollen hier ausgenommen werden. Ein neuer CBAM-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr und Importeur würde laut Kommission etwa 90 Prozent der Importeure, zumeist KMU, von den CBAM-Verpflichtungen befreien, wobei immer noch mehr als 99 Prozent der Emissionen in den Geltungsbereich fielen.
Insgesamt soll rund ein Viertel weniger Bürokratie die Unternehmen belasten. Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen sollen um 35 Prozent sinken.
Entschlossener gegen unfairen Wettbewerb vorgehen
Die Kommission kündigte auch an, sie wolle „noch entschlossener vorgehen, um unsere Industrien mithilfe einer Reihe von Handelsschutz- und anderen Instrumenten vor unfairem globalen Wettbewerb und Überkapazitäten zu schützen“. Während im Zentrum der ersten Amtsperiode von der Leyens der Green Deal mit zahlreichen Regelungen für mehr Klimaschutz stand, hat sich das Blatt nun gedreht: Die krisengebeutelte Wirtschaft und auch Vertreter ihrer eigenen, konservativen Partei EVP fordern seit längerem immer vehementer mehr Unterstützung für europäische Unternehmen. Auch die von US-Präsident Donald Trump angekündigten Handelsbeschränkungen und Bevorzugungen amerikanischer Produkte spielen eine Rolle.
Ribera betonte am Mittwoch, die grüne Transformation werde nicht aufgeweicht, wie von einigen Kritikern vorgeworfen. Die Regeln würden vereinfacht, das Vertrauen der Investoren gefördert. EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra erklärte, es sei kein neues Klimaziel präsentiert worden, weil das aktuelle nach wie vor gelte. Die EU strebt bis 2050 Klimaneutralität an.
Mit dem „Affordable Energy Plan“ will die Kommission die Integration der EU-Elektrizitätsmärkte vorantreiben und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern. Auch bestimmte Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit sollen reduziert werden. Dies ist der dritte Teil des Pakets. Für März kündigt die Kommission einen Aktionsplan für die Automobilindustrie, für Frühling für die Stahl- und Metallindustrie an. Weitere sollen für die Chemie- und Clean-Tech-Industrie folgen.
Geteiltes Echo auf Wirtschaftspaket der EU
Die österreichischen Reaktionen auf die von der EU-Kommission angekündigten „Omnibus“-Pläne zum Bürokratieabbau, dem „Clean Industrial Deal“ sowie den „Affordable Energy Plan“ sind gemischt ausgefallen. Während etwa Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeiterkammer (AK) in den darin enthaltenen Plänen zum Lieferkettengesetz eine „Verwässerung“ sahen, begrüßte die Wirtschaftskammer (WKÖ) das Gesamtpaket als Schritt in die richtige Richtung. Kritik kam von Umweltschutzorganisationen.
Was als „Entbürokratisierung“ verkauft werde, höhle tatsächlich Schutzstandards aus und entbinde Unternehmen von ihrer Verantwortung, kritisierten ÖGB und Arbeiterkammer. Das EU-Lieferkettengesetz werde nach einer „historischen“ Einigung nun „wesentlich verwässert“ und zu einem „zahnlosen Formalakt“ degradiert. „Heute ist kein guter Tag für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für das Klima“, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Die Teilgewerkschaft PRO-GE sah im „Clean Industrial Deal“ immerhin „positive Ansätze für den Industriestandort“.
Zustimmung in der Wirtschaftskammer
Die Wirtschaftskammer beurteilte das Paket hingegen grundsätzlich positiv. Entscheidend sei nun, „dass auf die Absichtserklärungen rasch die entsprechende Umsetzung folgt“, sagte Sigi Menz, Obmann der WKÖ-Industriesparte, auch mit Blick auf die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise. Begrüßt wurden die Vorhaben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit außerdem von den WKÖ-Handelssparte, dem Handelsverband, der WKÖ-Sparte Gewerbe und Handwerk sowie vom Verein oecolution, der von Wirtschaftskammer und Industrie finanziert wird.
Kritik von NGOs
Mit Kritik an der Verschiebung des Lieferkettengesetzes reagierte die Umweltschutzorganisation Greenpeace, die in der Regelung nunmehr einen „zahnlosen Papiertiger“ ortet. Der WWF warnte mit Blick auf die „Omnibus“-Verordnung, die auch eine Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsieht, vor einem „schweren Rückschlag“ für die EU-Umweltziele. Für Attac wiederum kommen die Pläne zum Lieferkettengesetz einem „Kahlschlag auf Kosten von Mensch und Umwelt“ gleich, Südwind erkennt einen Versuch, die Gesetze „wirkungslos“ zu machen.
Zustimmend äußerte sich der Österreichische Biomasse-Verband, der jedoch eine „klare Ausrichtung“ bei der Nutzung von Bioenergie vermisst. Allein mit einer stärkeren Elektrifizierung des Energiesystems werde man die Energiewende nicht schaffen, hieß es vom Verband.
Kontext-Institut: Maßnahmen wichtig für Wettbewerbsfähigkeit
Das österreichische Kontext-Institut für Klimafragen ortet in dem Paket wichtige Maßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Der Erfolg des Vorhabens sei allerdings abhängig von der Umsetzung in den Mitgliedsländern. Um die Energiepreise tatsächlich zu senken, sei es in Österreich etwa notwendig, das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) zu beschließen. Um beide war bis zu den Nationalratswahlen im September vergangenen Jahres gerungen worden, nun liegt die Umsetzung an der zukünftigen Regierung.
Das Institut kritisiert aber auch Lücken in dem Maßnahmenbündel: Konkrete Ziele, die etwa den Energie- und Ressourcenverbrauch reduzieren oder den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen festlegen, würden darin gänzlich vermieden.