Seit Mitte Juli können Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich beantragen. Mit dem Handwerkerbonus will der Bund die lahmende Konjunktur, die insbesondere die Bauwirtschaft belastet, beleben. Kurz vor Jahresende zieht das Wirtschaftsministerium nun Zwischenbilanz: 84.010 Anträge wurden bis Weihnachten von der Buchhaltungsagentur des Bundes genehmigt. Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen, 327 Millionen Euro an Handwerkerleistungen wurden demnach bisher eingereicht, 20 Prozent davon vom Staat gefördert.

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) am Montag, 4. November 2024, anl. der PK
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP): „Große Nachfrage nach dem Handwerkerbonus“ © APA/Fohringer

Das entspricht 65,4 Millionen Euro, die an die Antragsteller ausbezahlt wurden. Täglich kämen rund 1500 neue Anträge hinzu, so ein Sprecher des Ministeriums. Für die Jahre 2024 und 2025 stelle man insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

780 Euro durchschnittliche Förderhöhe

Die Förderhöhe eines genehmigten Antrages liege aktuell bei rund 780 Euro. Am häufigsten eingereicht werden Leistungen von Tischlern, Malern und Anstreichern sowie aus dem Bereich der Gas- und Sanitärtechnik. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) spricht von einer „großen Nachfrage nach dem Handwerkerbonus“. Diese zeige „deutlich, wie wichtig und erfolgreich diese Maßnahme“ sei. Der Handwerkerbonus stärke zum einen die Handwerksbetriebe und trage „maßgeblich zur Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze“ bei. Zum anderen profitierten auch Kunden direkt. Die meisten Anträge kommen aus Niederösterreich, gefolgt von Oberösterreich und der Steiermark.

Anträge für 2024 noch bis 28. Februar

Anträge für das Jahr 2024 – die Förderhöhe liegt bei maximal 2000 Euro je Förderwerber und Wohnsitz – können noch bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden. Ab dem 1. März ist die Antragstellung für Arbeitsleistungen, die im Jahr 2025 erbracht wurden, möglich. Die Förderhöhe sinkt im neuen Jahr auf 1500 Euro pro Person und Wohnadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz). Pro Person und Kalenderjahr kann weiterhin nur ein Antrag – auch mit mehreren Rechnungen – gestellt werden.

Auf den eingereichten Rechnungen muss die Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen werden, diese sind jedenfalls aufzubewahren. Der Bonus kann rückwirkend für Handwerksleistungen, die seit dem 1. März 2024 erbracht wurden, beantragt werden.