Nachdem der Masseverwalter im Konkursverfahren über das persönliche Vermögen von Signa-Gründer René Benko Klage sowie eine einstweilige Verfügung gegen Benkos Mutter Ingeborg als Erststifterin zweier Privatstiftungen eingebracht hatte, liegt nun eine erste Entscheidung vor: Das Landesgericht Innsbruck habe die einstweilige Verfügung bewilligt, Benkos Mutter dürfe damit ihre Stifterrechte nicht mehr in dem Ausmaß ausüben, hieß es seitens der klagenden Anwälte.
Jagd auf Benko-Millionen
Einstweilige Verfügung gegen Benko-Mutter: Es geht um einen dreistelligen Millionen-Betrag
Spektakuläre Entwicklungen in der Causa Benko: Seiner Mutter Ingeborg Benko wird vorgeworfen, als Strohfrau geholfen haben, noch unmittelbar vor der Signa-Pleite Gelder abzuzweigen. Nun wird sie geklagt.
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