Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten Adidas nicht mehr anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag in einem Berufungsverfahren entschieden. Allerdings ist laut dem Urteil nicht jedes Streifenmuster auf Sporthosen generell verboten.
Gerichtsentscheid
Streifen auf Nike-Sporthose verletzen Adidas-Markenrechte
Nike darf in Deutschland eine gestreifte Hose nicht mehr anbieten. Zugleich stellt das Gericht in Düsseldorf fest: „Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen“.
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