Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten Adidas nicht mehr anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag in einem Berufungsverfahren entschieden. Allerdings ist laut dem Urteil nicht jedes Streifenmuster auf Sporthosen generell verboten.