Das Homeoffice-Gesetz, das seit 1. April 2021 die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll nun auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände – etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus – vor, teilte das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mit.
Erleichterung für Arbeitnehmer
Kaffeehaus und Bibliothek als Homeoffice – das soll bald Gesetz sein
Der Homeoffice-Bereich soll um Wohnungen bei Angehörigen, Kaffeehäuser und Bibliotheken erweitert werden. Aber das neue Gesetz hat eine ganz besondere Schwachstelle.
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