Das Homeoffice-Gesetz, das seit 1. April 2021 die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll nun auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände – etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus – vor, teilte das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mit.