Der Online-Händler Shein wehrt sich gegen den Vorwurf deutscher Verbraucherschützer, mit unzulässigen Geschäftspraktiken gegen EU-Recht zu verstoßen. Shein sei bestrebt, „allen seinen Kunden ein grösstmöglich sicheres, angenehmes und zuverlässiges Einkaufserlebnis zu bieten“, teilte das Unternehmen mit Sitz in Singapur auf Anfrage mit.

Der Online-Händler wies am Dienstag in Brüssel zudem darauf hin, dass er sich in einem mehrmonatigen Austausch mit der EU-Kommission befinde. Shein war am Freitag als „sehr große Online-Plattform“ im Sinne des EU-Digitalgesetz (Digital Services Act) benannt worden; für solche Plattformen gelten besonders strenge Vorgaben.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hatte die Plattform abgemahnt und das am Montag öffentlich gemacht. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt Shein gegen den Digital Services Act, der die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verbietet. Die Mängelliste umfasst mehrere Punkte: Der VZBV kreidet Shein beispielsweise an, dass, sobald eine Kundin oder ein Kunde die Website verlassen will, ein Pop-up-Fenster mit dem Inhalt „Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?“ erscheint.