Billigprodukte aus China überschwemmen den europäischen Markt via „Quick Commerce“-Plattformen. Die Zollbehörden sind laut Handelsverband überfordert, wie die Interessenvertretung am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte. Ein Acht-Punkte-Aktionsplan für Fairness im digitalen Handel solle die Situation verbessern. So solle etwa die Zollfreigrenze auf null Euro herabgesetzt werden, also de facto fallen.

Mehr Personal, besserer Datenaustausch

„Bis zu 35 Luftfrachtflüge täglich aus China überfordern die Zollbehörden“, so der Handelsverband. Die Zollbehörden sind demnach nicht in der Lage, die notwendigen Kontrollen zu gewährleisten. Dazu kämen Fehldeklarierungen, schlechte Datenqualität und Beschwerden wegen mangelnder Produktsicherheit. Neben der Absenkung der Zollfreigrenze auf null Euro fordert der Verband mehr Mittel und mehr Personal sowie einen verbesserten Datenaustausch.

Chinamodell wird weltweit ausgerollt

In den vergangenen 18 Monaten hätten chinesische Plattformen das neue „Direct E-Commerce“-Geschäftsmodell, das während der Coronapandemie in China entstanden sei, im grenzüberschreitenden Einzelhandel durchgesetzt. Dabei werden Konsumentinnen und Konsumenten direkt mit Herstellern und Anbietern von Produkten verbunden und eine Zustellung „on demand“ organisiert. Erst nach Bestellung würden die angebotenen Produkte endgefertigt. Weder Zwischenlager noch Groß- oder Zwischenhändler seien nötig, erklärte der Geschäftsführer des Handelsverbands, Rainer Will. Während der Inlandskonsum in der Volksrepublik China nun schwächle, werde dieses Modell weltweit ausgerollt. Der Endkonsumentenpreis (inklusive Versandkosten) liege um 30 bis 40 Prozent unter jenem vergleichbarer europäischer Angebote.

EU-Recht nur mangelhaft durchgesetzt

Geltendes EU-Recht werde oft nur mangelhaft durchgesetzt, kritisierte Will. Gleichzeitig würden „Lücken im Zollrecht bewusst ausgenutzt“.

Leidtragender dieser Entwicklung sei der österreichische Handel mit seinen mehr als 700.000 Beschäftigten. Die EU habe die Regeln für Warensendungen mit geringem Wert (bis zu 150 Euro) bereits vor etwa zehn Jahren angepasst. Für alle Warensendungen gilt demnach: Vorabdaten inklusive klare Kennung des Lieferanten, des Empfängers und des Abgabenschuldners seien Pflicht. Von den Käuferinnen und Käufern müsse Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden, Zoll falle jedoch erst ab einem Warenwert von 150 Euro an.

Was alles nötig sei

Damit der Vollzug des Zollrechts im digitalen Zeitalter ankomme, seien folgende nächste Schritte notwendig: die verpflichtende Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer für grenzüberschreitende B2C-Warensendungen unter einem Warenwert von 150 Euro beim Kauf über Plattformen, der verpflichtende Vorabversand einer normierten E-Rechnung als Bestandteil des Datensatzes bei der elektronischen Zolleinfuhrerklärung, einheitliche UID-Nummern, um digitale Berichtspflichten in der gesamten EU für direkte und indirekte Vergebührungen anzupassen, ein Absenken der Zollgrenze für B2C-Warensendungen von 150 auf null Euro, eine Vereinfachung der Steuersätze in der EU, die datentechnische Harmonisierung von postalischen Transportdokumenten, die digitale Kennung der Betreiber entlang der gesamten Warenwirtschafts- und Zustellkette sowie die Schaffung der digitalen Zolldatenplattform in der EU, um einen Datenaustausch in Echtzeit zu Einzelhandelsbewegungen in der Union zu gewährleisten.