Dass Pakete vom Zusteller ohne Einwilligung einfach vor der Tür abgestellt werden oder gar nicht ankommen, das haben wohl viele schon erlebt. Wegen eines solchen Falles musste sich nun der Mitarbeiter eines Paketdienstes vor Gericht verantworten. Er wollte am 17. Jänner um 11.45 Uhr ein Packerl mit Waren von einem Versandhandel im Gesamtwert von 64,40 Euro bei einem Bärnbacher abgeliefert haben.