"Drei Tage sind zu wenig"
Kritik an "beinharter Frist" für Strafzettel-Begleichung
Die Frist für die Begleichung eines Strafzettels kann mangels rechtlicher Vorgaben auf Privatparkplätzen wesentlich kürzer als auf öffentlichen ausfallen. Überschreitet man diese, kann das teuer werden.
© Jakob Kriegl