Nach einer Querschnittsprüfung in vier steirischen Gemeinden übt der Landesrechnungshof nun Kritik. Geprüft wurde die Umsetzung der Allgemeinen Dienstverfügung des Gemeindehaushaltes (ADG) und das Vorgehen bei Einhebungs-, Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Rechnungshofdirektor Heinz Drobesch konstatiert: „Diese Prüfung mündete in der Erkenntnis, dass sich dabei in jeder der vier Gemeinden zahlreiche Fehler eingeschlichen hatten.“