Der Bewährungshelfer richtet einen ratlosen Blick auf Richterin und Bezirksanwältin. Er habe alles versucht, „doch er hebt bei Anrufen nicht ab, reagiert nicht mehr. Seit zwei, drei Monaten“. Der neuerliche Besitz von Amphetaminen und Cannabiskraut für den Eigenkonsum wurde einem jungen Mann wie so oft in den letzten Jahren zum Verhängnis. Erst im Vorjahr wurde ein Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt – allerdings unter strengen Auflagen, „die Sie aber allesamt nicht erfüllt haben“, stellt die Richterin fest.