Fünf Jahre lebt ein Weststeirer nun schon in Thailand, und scheint dort auch glücklich zu sein. Er hat eine Freundin und kommt nur selten zurück nach Österreich. Als es diesmal nun wieder einmal so weit war, flatterte ihm ein amtliches Schreiben ins Haus – eine Ladung vors Bezirksgericht. Alles war zuletzt doch nicht eitel Wonne.
Der Mann ist nämlich seit 2017 Vater eines Kindes aus einer früheren Beziehung, nimmt die Unterhaltszahlungspflicht – 288 Euro pro Monat – aber offenbar nicht allzu ernst. Er hatte nicht immer das nötige Geld gesammelt, in Summe hat sich damit eine fehlende Zahlung von 11.884,67 Euro angehäuft.
Stiefvater als letzte Rettung
Der Mann hat keinen Lehrabschluss, geht keiner Beschäftigung nach, will aber „demnächst etwas arbeiten“. In Thailand. Die Richterin schüttelt den Kopf: „Sie müssen Ihr Leben in den Griff kriegen. Auch eine Flucht nach Thailand schützt Sie nicht.“ - „Ich weiß“, gibt der Angeklagte zu. „Aber ich hatte so viel Stress mit der Ex-Freundin, die Trennung hat mich sehr lange sehr beschäftigt.“
Der Umstand, dass der Stiefvater die komplette Summe begleicht, bewahrt den jungen Mann vor dem Schuldspruch. Die Verletzung der Kinderunterhaltspflicht ist somit vorerst vom Tisch, der Mann bekommt einen Freispruch. „Aber ohne Stiefvater hätten Sie jetzt ein gröberes Problem“, schließt die Richterin den Akt und hofft auf ein „Nimmerwiedersehen“.