Er ist kein Unbekannter vor Gericht: Am Bezirksgericht Weiz muss sich der 19-jährige Angeklagte bereits zum zweiten Mal verantworten. Dieses Mal für eine Sachbeschädigung. Skurril: Erst einen Tag zuvor war er in Graz wegen schweren Diebstahls zu einer bedingten Haftstrafe im Ausmaß von sechs Monaten verurteilt worden, ausgelegt auf eine Probezeit von drei Jahren. Dies ist jedoch nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung und darf auch beim Strafausmaß noch nicht berücksichtigt werden.