Ein Damhirsch ist Ende Oktober bzw. Anfang November aus einem Wildgatter in Gleisdorf ausgekommen und wurde wenig später von einem 41-jährigen Jäger erlegt. Da es illegal ist, Wild zu erlegen, das im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausschließlich für die Zucht und Fleischgewinnung gehalten wird, wurde der Jäger von der Staatsanwaltschaft angezeigt – wegen Verdachts auf Tierquälerei.

Der 41-Jährige gab an, dass er nicht gewusst habe, dass das Wild aus einem Wildgatter ausgebrochen ist. Gemäß den Bestimmungen des Jagdgesetzes ist Damwild von Anfang August bis Ende Dezember jagbar. Nach einhelliger Expertenmeinung kommt in der betreffenden Gegend jedoch kein frei lebendes Damwild vor. Derartig ausgebrochenes Wild darf nach geltender Rechtsordnung erst nach einem Zeitraum von 42 Tagen gejagt werden, der betroffene Damhirsch war jedoch laut Besitzer maximal seit 14 Tagen in der freien Natur. Die Justiz ermittelt.