Nicht nur unfair, sondern auch unrecht sei die Vorgangsweise der großen Supermarktketten, ist sich der ehemalige Weizer Steuerberater Manfred Wesonig sicher. Deshalb hat er auch den Diskonter Hofer bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Der Grund: Wesonig konnte in einer Filiale in Weiz Schnittblumen erwerben. „Die Verordnung des Gesundheitsministers ist aber restriktiv auszulegen. Es kann daher nicht sein, dass beispielsweise Blumenläden geschlossen haben müssen, während die Konzerne Blumen verkaufen dürfen“, so Wesonig.