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Fall Rasho/Amo

Flüchtlingsfamilie fällt aus Grundversorgung, darf aber weiter im Quartier bleiben

Strafrechtliche Folgen hat die Weigerung der Passailer Flüchtlingsfamilie, nach Tirol zu gehen, nicht. Aber sie fällt aus der Grundversorgung.
Vergangenen Freitag informierten sich rund 30 Interessierte im Gasthof Schenk in Passail über die Situation der Familie
© S. Ullrich
Vergangenen Freitag informierten sich rund 30 Interessierte im Gasthof Schenk in Passail über die Situation der Familie
© S. Ullrich
Jonas Pregartner
23. Oktober 2018,
6:07 Uhr

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