Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt, harrt aber immer noch einer dauerhaften Lösung: In den stark landwirtschaftlich geprägten südlichen Teilen der Steiermark steht es um das Grundwasser nicht zum Besten. Die Nitratbelastung in den Grundwasserkörpern Grazer Feld, Leibnitzer Feld und Unteres Murtal ist (teils deutlich) erhöht, was nicht zuletzt auf die Gülle-Düngung der Felder zurückzuführen ist.

Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann (FPÖ) hat nun eine Verordnung erlassen, die bei den Bauern für Sprengstoff sorgt: Alle drei betroffenen Grundwasserkörper stehen ab 2016 flächendeckend unter Schutz; für die Düngung der Felder gibt es terminliche und mengenmäßige Einschränkungen je nach Ertragslage der Böden. Betroffen ist ein Areal von 450 Quadratkilometern, auf dem sich 1740 Bauernhöfe befinden. Die bisherigen zwölf einzelnen Wasserschongebiete in der Region, die halb so viele Höfe erfassten, werden im Gegenzug samt ihren komplexen Ver- und Geboten aufgehoben.

Während die Wasserwirtschaftsverbände die neue, einheitliche Verordnung begrüßen, ist bei den Bauernvertretern der Ärger groß. „Wir sind für Grundwasserschutz, aber diese strengen Auflagen sind ein Wahnsinn, der massive Bewirtschaftungseinschränkungen bedeutet“, sagt Maria Pein, Vizepräsidentin der Landwirtschaftskammer. Zudem seien die terminlichen Auflagen zur Düngung andere als jene, die das Umweltprogramm Öpul vorsieht. Den Bauern würden so 100 Euro Förderung pro Hektar Fläche entgehen. Sogar von „Kampfmaßnahmen des Bauerbundes“ ist bereits die Rede.

Unterschrift reicht aus

Kurzmann will die Kritik nicht gelten lassen. „Wir haben jahrelang verhandelt, mehrere Kompromisse eingeflochten. Agrarlandesrat Hans Seitinger und die Spitze der Landwirtschaftskammer waren bereits einverstanden, jetzt soll das nicht mehr gelten.“ Die Zustimmung von Landtag oder Regierung braucht Kurzmann für die Verordnung nicht, es genügt seine Unterschrift, die seit Mittwoch auf dem Papier steht.

Damit müssen die betroffenen Bauern ab Jänner nächsten Jahres über ein Internetportal ausheben, mit welcher Ertragslage ihre Äcker ausgewiesen sind, wonach sich dann die zulässige Düngermenge richtet. Mehr Ertrag bedeutet mehr erlaubter Dünger, weil die Pflanzen dann auch mehr aufnehmen. Der Boden kann so nicht mehr überdüngt werden. Die zugrunde liegenden Berechnungen stammen vom Joanneum Research. „Das ist ein Generationenvertrag für die Zukunft, es geht um die Sicherung des steirischen Grundwassers“, jubelt Bruno Saurer, Obmann des steirischen Wasserversorgungsverbands.

Agrarlandesrat Hans Seitinger (ÖVP) bestreitet, mit dieser Regelung jemals einverstanden gewesen zu sein. „Wir waren uns nur einig, dass das Joanneum Research eine pragmatische Lösung erstellen soll. Das, was vorliegt, ist aber zu kompliziert und nicht administrierbar, was auch die drei betroffenen Bezirkshauptleute so sehen.“ Die Gemüsebauern südlich von Graz seien mit den strengen Regelungen „so gut wie tot“. Zudem sei die Nitratbelastung ohnehin im Sinken.

Das wiederum relativiert Barbara Friehs von der steirischen Gewässeraufsicht. „Es gibt je nach Witterung günstige und ungünstige Jahre. Etwa 30 Prozent der Messstellen überschreiten den Schwellenwert von 45 Milligramm Nitrat je Liter Wasser.“ Ein allgemein sinkender Trend lasse sich seriös nicht bestätigen.