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Lithiumabbau auf der Koralm

Gericht kippt Bescheid des Landes: So reagieren Kritiker, Land und Projektwerber

Das Bundesverwaltungsgericht kippte den Bescheid des Landes Kärntens, wonach eine UVP nicht notwendig sei. Projektwerber bezeichnet Beschluss als höchst befremdlich.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
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  • Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid des Landes Kärnten gekippt, der besagte, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Lithiumabbau auf der Koralpe notwendig sei.
  • Kritiker und Umweltorganisationen wie Alliance for Nature und Global 2000 hatten wie auch die Gemeinde Frantschach-St. Gertraud gegen den Bescheid Beschwerde eingelegt und begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Auch Deutschlandsberg wurde mit dem Wasserverband Koralm Parteistellung zugesprochen.
  • Das Gericht stellte fest, dass die EU-Richtlinie für untertägigen Bergbau in Österreich unzureichend umgesetzt wurde und eine umfassende Prüfung erforderlich ist.
  • Der Projektwerber, Critical Metals Corp, bezeichnet die Entscheidung als befremdlich, sieht jedoch keine Auswirkungen auf den Zeitplan des Projekts. Eine Revision gegen die Entscheidung ist möglich.
Laut Land Kärnten ist für das Projekt auf der Weinebene keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Der Bescheid wurde nun aufgehoben
© European Lithium
Laut Land Kärnten ist für das Projekt auf der Weinebene keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Der Bescheid wurde nun aufgehoben
© European Lithium
Barbara Kahr und Bettina Auer
25. November 2025,
17:00 Uhr

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