Die beiden Frauen müssten nicht vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzen. Denn beide sind unbescholten. Aber ein außergerichtlicher Tatausgleich ist gescheitert. Die Ältere wäre dafür gewesen, hätte sich schuldig bekannt und schriftlich entschuldigt. Die Jüngere wollte die Sache vor Gericht geklärt haben.
Bezirksgericht
"Höfliches" Gespräch endete mit zerkratzten Unterarmen und zerrissenem T-Shirt
Auseinandersetzung über Lärm in einem Wohnhaus eskalierte. Es kam zu Handgreiflichkeiten. Die zwei Frauen trafen sich vor Gericht wieder, weil ein außergerichtlicher Tatausgleich gescheitert war.
© Helmut Steiner