Vergangenen Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Straßengegner gegen den Wasserechtsbescheid beim Bau der Schnellstraße S 7 zurückgewiesen. Als erste Reaktion gab die Asfinag am Samstag bekannt, dass nun die Hauptbauleistungen für die S 7 noch dieses Jahr ausgeschrieben werden.