Gemeinsam mit ihrer Erwachsenenvertreterin betritt die Angeklagte den Saal. Vorsichtig verstaut sie ihre Handtasche unter den Tisch, nervös faltet sie die Hände. Der jungen Frau wird vorgeworfen, sich von einem Bekannten 2350 Euro ausgeliehen und nie zurückgezahlt zu haben. Wie viel Geld sie denn monatlich zur Verfügung habe, will die Richterin von der Angeklagten eingangs wissen. „Rund 1700 Euro“, antwortet die Oststeirerin, die unbescholten ist. Setzt aber nach: „Zu der Summe, die sie genannt haben. Ich habe schon 500 Euro zurückgezahlt, ich bin also noch 1850 Euro schuldig.“ Die Richterin kontrolliert diese Angaben – der Strafantrag wird korrigiert.

„Können Sie denn auch den Rest zurückzahlen?“, will die Richterin von der Angeklagten wissen. „Das ist schwer möglich“, schaltet sich an dieser Stelle die Erwachsenenvertreterin ein. „Es gibt wirklich sehr viele Schuldner – Privatpersonen, aber auch Vertragspartner.“

An dieser Stelle ergreift die Angeklagte selbst das Wort: „Ich bin kaufsüchtig“, sagt sie und ringt aufgrund dieser Worte kurz um Fassung. „Ich bin auch gerade in Graz in der Psychiatrie. Ich versuche meine Psyche, das Kaufverhalten, diesen Zwang in den Griff zu bekommen, aber es ist nicht einfach. Es wächst mir immer mehr über den Kopf“, erklärt sie mit Verzweiflung in der Stimme.

Die Richterin blättert noch einmal in den Unterlagen. „Wenn Sie die Verantwortung übernehmen und den Schaden wieder gutmachen, ist eine Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren möglich. In dieser dürfen Sie aber wirklich nicht mehr in Erscheinung treten“, sagt sie eindringlich. Die Frau könne mit dem Geschädigten auch eine Ratenzahlung vereinbaren, erklärt die Richterin weiter. Nach einem kurzen Nicken der Erwachsenenvertreterin nimmt die junge Frau das Angebot an. „Danke“, sagt sie leise, bevor sie mit ihrer Erwachsenenvertreterin den Saal verlässt. Gemeinsam will man nun die lange Liste der Schulden Punkt für Punkt aufarbeiten.