„Sie waren viel zu früh da. San’S aufgeregt?“ Mit dieser Frage eröffnet Gerichtsvorsteherin Helene Sammt die Verhandlung am Bezirksgericht Judenburg. Der Angeklagte, ein junger Mann, lacht verlegen. Gemeinsam mit Richteramtsanwärterin Veronika Leitner-Kolb führt Sammt durch den Fall. Gleich zu Beginn werden die persönlichen Verhältnisse geklärt. „Vermögen, Motorboote, Pferde?“ fragt Leitner-Kolb. Ein Haus besitzt der Angeklagte, sonst bleibt es überschaubar.
Mehrmals „fremdgetankt“
Damit hört der Spaß dann aber auf. Der Mann bekennt sich schuldig. Er hatte in einem Autohaus gearbeitet, bis er im Oktober gekündigt wurde. Auslöser war eine Tankrechnung, die beim Geschäftsführer Fragen aufwarf. Bei genauerer Prüfung stellte sich heraus, dass der Angestellte die Firmen-Tankkarte missbraucht hatte: Fünfmal betankte er damit sein eigenes Auto, dabei zweimal jenes eines Freundes.
Der Vorwurf lautet Untreue, der Schaden liegt bei über 200 Euro. „Es war dumm von mir“, sagt der Angeklagte. Das Geld sei bereits beglichen worden, es wurde direkt von seinem Lohn abgezogen. „Es tut mir leid.“
Eine Diversion kommt für ihn nicht mehr infrage, denn diese Möglichkeit hatte er bereits in der Vergangenheit. Damals war er wegen Körperverletzung mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
„Es soll wehtun“
Der Geschäftsführer des Autohauses bestätigt als Zeuge, dass der Schaden vollständig ersetzt wurde. Die Bezirksanwältin beantragt einen Schuldspruch, der Angeklagte bittet um Milde.
Das Urteil fällt rasch: schuldig. Wegen Untreue wird der Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 32 Euro verurteilt, insgesamt 1920 Euro, zusätzlich muss er für die Verfahrenskosten aufkommen. Richterin Sammt betont, dass sich die Strafe noch im unteren Bereich bewege. Mildernd wertet sie das Geständnis und die Reue. Erschwerend sei hingegen, dass der Angeklagte bereits einmal strafrechtlich aufgefallen ist und dass er mehrmals „fremdgetankt“ habe. „Es soll schon ein bissl wehtun“, sagt sie.