Es ist ein durchaus gefinkeltes System, mit dem die 37-Jährige über Monate hinweg kriminell tätig war: Von Jänner bis Mai 2025 soll die deutsche Staatsbürgerin auf der Verkaufsplattform „Willhaben“ nach hochpreisigem Schmuck und anderen Wertgegenständen gesucht und gegenüber den Verkäufern ihr Interesse bekundet haben.

Vor Ort ließ sie diese dann, während der Begutachtung, in unbeobachteten Momenten mitgehen, weshalb sie sich nun wegen gewerbsmäßigen, schweren Diebstahls vor dem Landesgericht Leoben verantworten musste.

Mit ihrer Masche war die Frau in ganz Österreich unterwegs, unter anderem auch in der Obersteiermark. Festgenommen wurde sie im Ausland. „Wir mussten einen großen Aufwand betreiben, um sie zu finden“, betont die Staatsanwältin. Gefunden habe man die 37-Jährige letztlich mittels Lichtbild, DNA-Spuren und Fingerabdrücken.

Einschneidendes Erlebnis für Schwangere

Seit ihrer Festnahme im Herbst saß die Frau in U-Haft, eine Erfahrung, die sie laut ihrem Anwalt gezeichnet habe: „Diese vier Monate, in denen sie erstmals das Haftübel verspürt hat, waren für sie ein einschneidendes Erlebnis.“ Er meint, dass dadurch ein Umdenken stattgefunden habe. Zudem erwarte die 37-Jährige ein Kind, weshalb der Anwalt um ein mildes Urteil bittet.

Zu ihren Taten zeigt sich die Frau vor dem Richter nämlich vollumfänglich geständig. „Ich hatte eine schwere Zeit und einfach kein Geld“, schluchzt sie. Bei den Diebstählen trat die 37-Jährige größtenteils unter falschem Namen auf und parkte beim vermeintlichen Kauf ein Stück vom Treffpunkt entfernt. Unter dem Vorwand, ihr Geld holen zu müssen, kehrte sie nach der Begutachtung der Wertgegenstände zum Auto zurück – mit dem Diebesgut in der Tasche.

„Es tut mir wirklich leid“

„In einem Fall hat sie die Sachen einfach gepackt und ist weggelaufen. Der Herr war so baff, dass er ihr nicht nachkam“, führt die Staatsanwältin aus. Die gestohlenen Gegenstände verkaufte sie privat unter Wert weiter. Gesamtschaden: Stolze 71.000 Euro. „Haben Sie eine Idee, wie Sie das jemals gut machen können?“, will der Richter wissen. „Ich möchte arbeiten gehen und es so gut es geht zurückgeben“, erwidert die Angeklagte unter Tränen.

„Warum haben Sie das zum Tatzeitpunkt nicht in Erwägung gezogen?“, hakt der Richter nach, woraufhin die Angeklagte meint, dass sie wegen ihrer mangelhaften Ausbildung keinen Job gefunden habe. „Ich möchte mich bei der Republik Österreich entschuldigen. Es tut mir wirklich leid, und ich werde so etwas nie wieder machen“, weint die 37-Jährige.

15 Monate unbedingt

Der Richter und die Schöffen ziehen sich daraufhin für einige Minuten zur Beratung zurück. Danach folgt der Schuldspruch: 15 Monate unbedingte Haft, abzüglich der vier Monate, welche die Frau bereits in U-Haft verbracht hat. „Der Schaden ist mit 71.000 Euro gewaltig“, betont der Richter. Er verweist auch auf ihre vier einschlägigen Vorstrafen in Deutschland, die eine teilbedingte Strafe nicht zugelassen hätten.

„Ohne hartherzig klingen zu wollen, darf es auch keinen Unterschied machen, ob jemand schwanger ist oder mit Kindern zu Hause da sitzt. Das wäre nicht fair anderen gegenüber“, führt der Richter weiter aus. Unter Umständen könne es sich für sie bis zur Geburt allerdings ohnehin mit einer bedingten Entlassung ausgehen. Die Angeklagte nimmt das Urteil unter Tränen auf und erbittet sich nach einer kurzen Beratung mit ihrem Verteidiger eine dreitägige Bedenkzeit.