Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wie sehr das zutrifft, musste ein 31-jähriger Obersteirer jüngst am Bezirksgericht Bruck erfahren. Denn nachdem der Mann zum Jahreswechsel für einen zweiwöchigen Urlaub nach Griechenland gefahren war, musste er sich vor Richter Michael Auracher wegen versuchten Betrugs verantworten. Der Grund: Er war damals beim AMS als arbeitslos gemeldet und hatte den Auslandsaufenthalt nicht bekanntgegeben
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