Bis 2.30 Uhr in der Nacht berieten sich die Geschworenen im aufsehenerregenden Neonazi-Prozess in Leoben. Sieben junge Mürztaler standen an vier Prozesstagen wegen Wiederbetätigung vor Gericht - sie wurden alle zu (teilbedingten) Haftstrafen verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, einschlägige Postings auf Facebook getätigt, NS-Devotionalien gesammelt und verbotenes Kriegsmaterial besessen zu haben. Auch wurde ihnen vorgeworfen, 2013 in Österreich die rechtsradikale Verbindung "Legion Werwolf - Sektion Ostmark" gegründet zu haben.

Nach rund zwölf Stunden Beratung haben die Geschworenen im Leobener Landesgericht entschieden. Die sieben Angeklagten fassten teils bedingte Haftstrafen von 8 bis 30 Monaten aus.

  • 1. Angeklagter: 30 Monate Haftstrafe, davon zehn Monate unbedingt
  • 2. Angeklagter: 24 Monate Haftstrafe, davon acht Monate unbedingt
  • 3. Angeklagter: 22 Monate Haftstrafe, davon ein Teil in Form einer unbedingten Geldstrafe
  • 4. Angeklagter: 14 Monate Haftstrafe, davon ein Teil in Form einer unbedingten Geldstrafe
  • 5. Angeklagter: 18 Monate Haftstrafe, davon vier Monate unbedingt
  • 6. Angeklagter: acht Monate bedingte Haftstrafe
  • 7. Angeklagter: 15 Monate bedingte Haftstrafe (seine Waffen wurden eingezogen)

Manche von ihnen müssen Geldstrafen bezahlen und bekamen die Auflage eines Alkoholverbots. Alle bekommen eine Bewährungshilfe zur Seite gestellt. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten nahmen sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.