„Die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeitsberichte des Grazer Altstadtanwalts fehlen seit Jahren“, kritisiert Neos-Klubobmann Niko Swatek hörbar verärgert, dass Land und Stadt diese Untätigkeit dulden. Tatsächlich stammt der letzte Bericht, der auf der Seite des Altstadtanwalts, der bei der Geschäftsstelle der Altstadtkommission angesiedelt ist, aus dem Jahr 2018. Der vorige „Pflichtverteidiger“ des Weltkulturerbes, er hat etwa ein Beschwerderecht gegen die Bescheide der Baubehörde ans Landesverwaltungsgericht, hat nie so einen Bericht abgeliefert.