Nach der heutigen Sitzung der Landeswahlbehörde steht fest: In fünf steirischen Gemeinden muss die Gemeinderatswahl zur Gänze wiederholt werden - und zwar in der Bezirkshauptstadt Leibnitz, in St. Andrä-Höch, Wildon (alle Bezirk Leibnitz) sowie in Ilz (Hartberg-Fürstenfeld) und Mortantsch (Weiz).
Nach Wahlanfechtungen
In fünf Gemeinden wird die Gemeinderatswahl wiederholt
In Leibnitz, St. Andrä-Höch, Wildon, Ilz und Mortantsch muss die Gemeinderatswahl wiederholt werden. In Mürzzuschlag (wo die SPÖ nun die Absolute erhält) sowie in Frohnleiten, Breitenau am Hochlantsch, Kirchbach-Zerlach und St. Peter am Ottersbach wurden Anfechtungen zurückgewiesen.
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