Herr Dr. Lambauer, anstatt einer Anklage gegen den Grazer Amokfahrer Alen R. gibt es einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, über den ab morgen verhandelt wird. Glauben Sie, dass die Menschen das verstehen?
LAMBAUER: Das ist sicher schwer zu verstehen, dass jemand töten wollte, also einen Mordvorsatz hatte, aber aufgrund seiner Krankheit nicht anders konnte.
Die Staatsanwaltschaft muss von der Beweislage ausgehen und von einer großen Wahrscheinlichkeit, was Tat und Zurechnungsfähigkeit angeht. Für den Unterbringungsantrag gibt es drei Voraussetzungen: dass der Vorsatz vorhanden war, dass der Täter aber mit großer Wahrscheinlichkeit zurechnungsunfähig war und dass er gefährlich ist. Laut Gutachten spricht mehr für die Zurechnungsunfähigkeit, also konnte die Staatsanwaltschaft gar nicht anders, als den Antrag auf Unterbringung zu stellen – auch wenn das manche nicht wahrhaben wollen.