Arme seitlich weggestreckt, einmal tief eingeatmet, leicht in die Knie gegangen – und dann weggesprungen. Zwei Salti und eine Schraube später verschwindet der Jugendliche Ferse voraus in die Mur. Staunend beobachten Passanten und Besucher beim Stadtstrand, wie sich immer wieder junge Leute vom Puchsteg waghalsig in die Mur stürzen, als wäre es ein Sprungturm im Freibad.

Es ist ein Trend, der erstmals vor zwei Jahren aufgeschlagen ist. Und einer, den die Offiziellen durchaus mit Sorge beobachten. Denn bei allem Mut und bei aller Akrobatik, die die jungen Frauen und Männer an den Tag legen: "Gescheit ist das nicht", sagt Wolfgang Freyler, Regionalstellenleiter der Wasserrettung. "Das ist, wie mit Halbschuhen am Großglockner zu gehen – leichtsinnig", sagt Fritz Grundnig, Sprecher der Polizei.

Rechtlich ist das Springen vom Steg nicht verboten

Rechtlich ist das Springen vom Steg und das Baden in der Mur – auch Letzteres ist am Stadtstrand häufig zu beobachten, von Kleinkindern bis zu Senioren, die sich erfrischen wollen – nicht verboten. Aber es lauern in der Mur Gefahren, die man als Laie nicht erkennt. "Es wirkt nicht so, aber die Strömung ist stark", so Freyler. "Das sieht man, wenn man etwa den Kajakfahrern zusieht: Die haben ganz schön zu tun, damit sie muraufwärts vorankommen." Die Gefahr der Strömung laut Wasserretter Freyler: "Das Wasserkraftwerk ist vom Puchsteg nicht weit weg, wenn man mitgetragen wird, wird man gegen die Kraftwerksmauer gepresst." Das überlebe man nicht.

Die Tiefe selbst ist beim Puchsteg nicht das Problem, aber möglicherweise das, was unter Wasser gerade passiert: Man sieht es nämlich von oben nicht. "Das ist ein fließendes Gewässer, da kann man nie sagen, was daherkommt", sagt Polizeisprecher Grundnig. Man springt ins Unbekannte. Freyler verweist auch auf die niedrige Wassertemperatur: "Die Mur hat dort vielleicht 15 Grad." Das müsse der Körper auch erst verarbeiten.

"Leichtsinnig in eine Gefahrensituation begeben"

Strafbar ist das Springen nur, wenn man andere damit gefährdet. Etwa, wenn ein Kajakfahrer durch den Sprung Gefahr läuft, zu kentern, oder ein SUP-Fahrer deswegen in die Mur fällt. "Da muss sich niemand verletzen, die Gefährdung reicht", so Grundnig. "Aber das ist immer im Einzelfall zu beurteilen."

Bisher ist noch nichts dergleichen passiert. Weder wurden Unbeteiligte durch die Springer gefährdet, noch hat sich jemand beim Springen verletzt. Falls doch, könnte es aber für den Betroffenen teuer werden. Und da kommt der Großglockner-Vergleich von Polizeisprecher Grundnig wieder ins Spiel: Wer mit Halbschuhen am Berg unterwegs ist und deswegen in eine Notlage kommt, der muss wahrscheinlich die Kosten für den Rettungseinsatz selbst stemmen. Wer sich "leichtsinnig in eine Gefahrensituation begibt", wie es Grundnig nennt, der muss auch das finanzielle Risiko dafür tragen.