Nein, die Augartenbucht wird nicht zurückgebaut. Auch wenn das manche Medien als Folge einer Erkenntnis des Höchstgerichts in den Raum gestellt haben. "Ein Rückbau? Nein, der lässt sich aus dieser Entscheidung nicht ableiten", sagt Max Meixner vom Landesverwaltungsgericht.

Auch die Naturschützer, die mit ihrer Beschwerde beim Höchstgericht Recht bekommen haben, streben keinen Rückbau an. Das hat der Naturschutzbund bereits deutlich gemacht, jetzt stellt es auch die zweite NGO klar: "Es geht nicht um Rückbau, sondern um ein Exempel gegen das mehrfach rechtswidrige Verhalten der Verantwortlichen, allen voran von Ex-Bürgermeister Siegfried Nagl", sagt Wolfgang Rehm, Chef der NGO "Virus". Sein Ziel: Ein Mehr an Maßnahmen zum Naturschutz, "wie sie Bestandteil eines ordnungsgemäßen Verfahrens gewesen wären".

Höchstgericht hat "nur" entschieden: NGO haben Parteienstellung

Was haben die Höchstrichter nun wirklich entschieden? Dass die Einwendungen der beiden Naturschutzorganisationen zu Unrecht nicht behandelt wurden (zur Erkenntnis hier entlang). Bei der Frage, ob es für die Augartenbucht eine eigene, aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung brauchte oder nicht, wurde den NGO keine Parteienstellung eingeräumt. Und das widerspricht der europarechtlichen Judikatur, stellt der Verwaltungsgerichtshof klar.

Die Höchstrichter bezeichnen eine UVP-Pflicht zwar als "denkmöglich", ob es wirklich eine braucht, muss nun das Landesverwaltungsgericht noch einmal neu bewerten. "Aber selbst eine UVP bedeutet nicht einen Rückbau", betont Meixner. Zahllose Projekte wurden und werden mit einer UVP umgesetzt – aber meist mit deutlich höheren Auflagen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.

Jetzt ist also wieder das Landesverwaltungsgericht am Zug. "Eine Entscheidung gibt es erst in einigen Monaten", heißt es.