3G statt 2G heißt es ab 19. Februar in der Gastronomie und im Tourismus: Der Lokal- oder Hotel-Besuch ist ab dann auch allen Personen, die auf ein Vakzin verzichtet haben oder nicht nach einer Erkrankung ausreichend durch Antikörper geschützt sind, mit einem PCR-Test möglich, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ist kein PCR-Test verfügbar, kann man auch einen Antigentest vorlegen, der maximal 24 Stunden gültig ist.