Verfassungswidrig. Schon wieder. Zum zweiten Mal kippt das Höchstgericht eine Regelung zur Shoppingcity Seiersberg. Es geht um die „öffentlichen Interessentenwege“, die die formal fünf eigenständigen Einkaufszentren miteinander zu einer 74.000 Quadratmeter großen Einheit verbinden. Die Höchstrichter heben das neue Straßengesetz auf, auf dessen Basis die Gemeinde Seiersberg-Pirka diese Wege 2016 neu verordnet hat.