Es war eine der letzten ungeklärten Fragen rund um das Reininghausareal: Braucht es für die Entwicklung der insgesamt 52 Hektar eine städtebauliche Umweltverträglichkeitsprüfung? Dabei würde geprüft, wie sich das Vorhaben auf die Umwelt, auf die Lärm- und Verkehrsbelastung auswirkt - und gegebenenfalls Vorgaben gemacht, an die sich Investoren halten müssten. Manche haben so eine UVP von Beginn an gefordert, andere als nicht notwendig abgetan.
STADTENTWICKLUNG
Reininghaus: Kein UVP-Verfahren notwendig
Offiziell ist es noch nicht, aber intern gilt es als fix: Für die Entwicklung der Reininghausgründe braucht es keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Gerald Winter-Pölsler
© Jürgen Fuchs