Kurz vor Weihnachten wurde das Erkenntnis des Höchstgerichts kundgemacht: Die Verfassungsrichter heben einen Teil des Flächenwidmungsplans in Graz auf. Schon wieder, muss man sagen. Diesmal geht es um eine Fläche in Andritz, Ecke Ursprung- und Rotmoosweg. Und wie bei bisherigen Fällen auch ist die Bebauungsplanpflicht der Grund für die Entscheidung. Genauer: Dass die Stadt die 18-Monats-Frist nicht einhalten konnte, um den Bebauungsplan zu erstellen.
Bebauungsplanpflicht
„Gesetzwidrig“: Höchstgericht kippt wieder Teil des Grazer Flächenwidmungsplans
Grazer hat vor Verfassungsgerichtshof Recht bekommen: Höchstrichter heben Teilgebiet des Flächenwidmungsplans in Andritz auf. Es geht wieder um verpflichtenden Bebauungsplan.
© Luftbild Stadt Graz