Ehrliche Finderin kriegt Anwaltsrechnung statt 18.000 Euro Finderlohn
Grazerin findet Sparbücher über 364.000 Euro. Doch das „Diebesgut“ ist wertlos. Statt 18.000 Euro zu bekommen, soll sie die Anwaltskosten des Besitzers tragen.
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Eine Grazerin fand Sparbücher im Wert von 364.000 Euro, die sich als wertlos herausstellten, da sie Diebesgut und "aufgelöst" waren.
Statt eines Finderlohns von 18.000 Euro soll die Finderin die Anwaltskosten des Besitzers tragen.
Der Besitzer der Sparbücher hatte diese bereits 2020 als "kraftlos" erklären lassen, um an das Geld zukommen, da sie bei einem Einbruch gestohlen wurden.
Die Finderin sieht sich nun mit einer Klage konfrontiert, da sie die Anwaltskosten nicht zahlen möchte.
Das Bezirksgericht Graz-Ost muss nun entscheiden, ob ein Anspruch auf Finderlohn besteht oder wer die Anwalts- und Gerichtskosten trägt.
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