Nach einer Routineoperation musste einem 66-jährigen Kärntner ein Bein amputiert werden. Er lebt alleine und braucht einen Rollstuhl, weil er mit seiner Prothese nur schwer zurechtkommt. Durch die Amputation hat sich das Leben des Mannes – nur wenige Monate nach seiner Pensionierung – schlagartig verändert.
Zu den körperlichen Problemen kamen auch finanzielle Sorgen. Denn trotz der Beinentfernung erhielt der Mann nur Pflegestufe 1: Das sind 206 Euro und 20 Cent Pflegegeld pro Monat. Dabei musste er alleine für „Essen auf Rädern“ mehr als 150 Euro zahlen, obwohl er das aus finanziellen Gründen ohnehin nur tageweise in Anspruch genommen hat. Dazu kamen Zahlungen für einen mobilen Pflegedienst.
Der Verein „Kärntner in Not“ hat den Mann bei der behindertengerechten Einrichtung seiner Wohnung finanziell unterstützt. Dabei ist der Organisation aufgefallen, dass der Kärntner nur Pflegestufe 1 erhält. Die Kleine Zeitung zeigte den Fall dann auf, der bei vielen Lesern für Empörung gesorgt hat.
Behindertenanwalt schritt ein
Auch der Kärntner Behindertenanwalt Martin Kahlig wurde rasch aktiv: Nach dem Bericht in der Kleinen Zeitung hat er mit dem betroffenen Kärntner Kontakt aufgenommen und alle Unterlagen und Diagnosen zu dem Fall geprüft. „Es ist ungewöhnlich und überrascht mich, dass der Herr nur Pflegestufe 1 bekommt“, meinte Experte Kahlig von Anfang an. Im Namen des Betroffenen setzte er sich zur Wehr: Der Behindertenanwalt wandte sich an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und forderte mehr Pflegegeld für den Pensionisten, der übrigens ein Leben lang gearbeitet hat.
„Ich habe einen sogenannten Verschlechterungsantrag bei der PVA gestellt“, sagt Kahlig. Und zwar mit Erfolg: „Es konnte eine Erhöhung des Pflegegeldes im Rahmen eines Verschlechterungsantrages erreicht werden“, sagt der Anwalt für Menschen mit Behinderung. „Der Pensionist erhält nun ein Pflegegeld der Stufe 2, das sind monatlich 380,30 Euro statt wie bisher 206,20 Euro.
Viele Außenstehende und Laien finden, Pflegestufe 2 ist gering, für ein fehlendes Bein. Aber der Betroffene sagt: „Das sind immerhin über 170 Euro mehr pro Monat. Damit ist mir schon geholfen. Ich kann mir damit mehr Pflege leisten und das erleichtert mein Leben. Ich freue mich. Einen Teil des Pflegegeldes bekommt er rückwirkend nachgezahlt.
„Das Verfahren ist positiv abgeschlossen. Die Pflegestufe 2 ist rechtswirksam und meiner Meinung nach ist der Betroffene damit korrekt eingestuft. Eine Klage ist daher nicht mehr erforderlich“, fasst Kahlig zusammen, der sich bedankt, dass der Verein „Kärntner in Not“, den Anstoß gegeben hat, den Fall zu prüfen.
Über die Pflegestufen entscheidet in Österreich immer der Sozialversicherungsträger, hier war das die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). „Für Pflegestufe 1 braucht man durchschnittlich mehr als 65 Pflegestunden pro Monat. Für Pflegestufe 2 benötigt man mehr als 95 Stunden pro Monat“, erklärt Kahlig. Insgesamt gibt es sieben Pflegestufen.