Laut Landesverordnung
Was viele nicht wissen: In diesen GU-Gemeinden ist nur ein „öffentliches“ Osterfeuer erlaubt
Dass Osterfeuer in Graz verboten sind, sollte mittlerweile bekannt sein. Was aber viele nicht wissen: In etlichen Umlandgemeinden ist jeweils nur ein „öffentliches“ Feuer erlaubt, welches die Gemeinde organisiert.
© Jürgen Fuchs