Prozessfortsetzung am Grazer Straflandesgericht gegen elf mutmaßliche Jihadisten: Die Angeklagten müssen sich wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung verantworten. Es ging einmal mehr darum, ob in der Taqwa-Moschee dafür geworben wurde, nach Syrien in den Jihad zu gehen.